Seit mehreren Jahren haben wir regelmäßig mit dem Thema „Bildung und Teilhabe (BuT)” zu tun und arbeiten eng mit dem Landratsamt in Karlsruhe zusammen. Schülerinnen und Schüler, die aufgrund bestimmter Kriterien Bildungsgutscheine vom Landratsamt bekommen, können mit diesen Gutscheinen zu uns kommen, um ihre Nachhilfe bei uns in Anspruch zu nehmen.

Natürlich können wir die Gespräche mit dem Landratsamt nicht ersetzen und sind auch in keiner Weise zuständig für das Ausgaben von Bildungsgutscheinen. Wir können aber auf unserer Webseite ein paar wichtige Vorabinformationen bereitstellen, damit Eltern herausfinden können, ob sie bzw. ihre Kinder ggf. für ein Bildungspaket von BuT infrage kommen.

Erforderliche Voraussetzungen für BuT:

Die Familie erhält:

    • Bürgergeld,
    • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung),
    • Kinderzuschlag,
    • Wohngeld,
    • Asylbewerberleistungen (Anspruch kann bestehen).

Darüber hinaus kann ein Anspruch entstehen, wenn Eltern zwar keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können (Fälle sogenannter Bedarfsauslösung). Im Fall von Nachhilfeunterricht müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

    • Die Schule bestätigt die Notwendigkeit.
    • Es bestehen keine vergleichbaren schulischen Angebote.
    • Die Lernförderung muss angemessen und geeignet sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen.

Weiterhin erforderlich und dem Landratsamt unbedingt vorzulegen ist eine Bescheinigung der Schule, in der diese die Notwendigkeit einer Lernförderung bestätigt.